Die Beantragung der Heizungsförderung erfolgt in Phasen. Zurzeit sind in Deutschland diejenigen antragsberechtigt, die Eigentümer eines bestehenden und selbstgenutzten Einfamilienhauses (als Haupt- oder alleiniger Wohnsitz), eines bestehenden und ungeteilten Mehrfamilienhauses (mit mehr als einer Wohneinheit) oder Mitglieder einer Wohnungseigentümergemeinschaft sind, die Maßnahmen am Gemeinschaftseigentum durchführen wollen.
Förderfähige Projekte im Rahmen der Heizungsförderung können bereits von allen berechtigten Gruppen gestartet werden. Wenn ein Projekt zwischen dem Veröffentlichungsdatum der Förderrichtlinie im Bundesanzeiger (29.12.2023) und dem 31.08.2024 begonnen wird, kann der Förderantrag noch bis zum 30.11.2024 eingereicht werden.
Privatpersonen
Wenn Sie Privatperson und Eigentümer eines bestehenden, selbstgenutzten Einfamilienhauses (Haupt- oder alleiniger Wohnsitz), eines bestehenden ungeteilten Mehrfamilienhauses (mit mehreren Wohneinheiten) oder Mitglied einer Wohnungseigentümergemeinschaft sind, haben Sie die Möglichkeit, sich im Kundenportal „Meine KfW“ zu registrieren und Förderanträge für Heizungsprojekte einzureichen, die das Gemeinschaftseigentum betreffen.
Ab Ende August 2024 können auch folgende Personen Förderanträge stellen:
- Eigentümer von vermieteten Einfamilienhäusern
- Eigentümer von selbst bewohnten oder vermieteten Eigentumswohnungen in Wohnungseigentümergemeinschaften in Deutschland, sofern die Maßnahmen das Sondereigentum betreffen
Wir stehen Ihnen gerne zur Seite und unterstützen Sie bei der Antragsstellung sowie bei allen Fragen zur Heizungsförderung.
Heizungsförderung für Privatpersonen – Wohngebäude
- Zuschuss von bis zu 70% der förderfähigen Kosten
- Für Eigentümer bestehender Wohngebäude in Deutschland
- Für Kauf und Einbau einer neuen, klimafreundlichen Heizung
Häufige Fragen
Ab wann kann man einen Antrag stellen?
Der Start der Antragstellung für die Heizungsförderung erfolgt gestaffelt.
Derzeit sind antragsberechtigt:
Privatpersonen, die Eigentümerinnen oder Eigentümer von bestehenden und selbstbewohnten (Haupt- oder alleiniger Wohnsitz) Einfamilienhäusern in Deutschland sind.
Privatpersonen, die Eigentümerinnen oder Eigentümer von bestehenden Mehrfamilienhäusern (mit mehr als einer Wohneinheit) sind sowie Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG) in Deutschland, sofern Maßnahmen am Gemeinschaftseigentum umgesetzt werden.
Eine Registrierung im Kundenportal „Meine KfW“ ist ab sofort möglich.
Muss ich meine Heizung jetzt schon tauschen?
Es ist keine sofortige Heizungsmodernisierung erforderlich. Das Ziel des Heizungsgesetzes ist es, den CO2-Ausstoß zu reduzieren und die Energieeffizienz in Gebäuden zu verbessern. Es fördert den Umstieg auf klimafreundlichere Heizsysteme, unterstützt die Nutzung erneuerbarer Energien und trägt zur Erreichung der nationalen Klimaschutzziele bei. Dadurch soll langfristig eine nachhaltige und umweltfreundliche Wärmeversorgung gewährleistet werden.
Welche Heizungsanalgen werden gefördert?
- Wärmepumpen
- Brennstoffzellenheizung
- Gebäudenetzanschluss
- solarthermische Anlagen
- Biomasseheizungen
- Wasserstofffähige Heizung (Investitionsmehrausgaben)
- Innovative Heizungstechnik
- Errichtung, Umbau, Erweiterung Gebäudenetz (Förderung BAFA)
- Wärmenetzanschluss
Wie läuft die Beantragung des Zuschusses ab?
- Vorgehen zur Beantragung des Zuschusses seit dem 29.12.2023
- Mit der Veröffentlichung der neuen Förderrichtlinie am 29.12.2023 können Sie folgende Schritte unternehmen, wenn Sie Ihr Vorhaben bis zum 31.08.2024 beginnen (Übergangsregelung):
- Beratung und Planung: Konsultieren Sie eine Expertin oder einen Experten für Energieeffizienz oder eine Fachunternehmerin oder einen Fachunternehmer für Heizungstechnik bezüglich der Förderung und Planung Ihres Heizungstausches.
- Vertragsabschluss: Schließen Sie einen Lieferungs- oder Leistungsvertrag mit einer Expertin oder einem Experten für Energieeffizienz oder einer Fachunternehmerin oder einem Fachunternehmer für die neue, förderfähige Heizung ab.
- Umsetzung: Führen Sie Ihr Vorhaben durch. Beachten Sie, dass die Umsetzung auf eigenes Risiko erfolgt und kein Rechtsanspruch auf die Förderung besteht.
- Registrierung und Antragstellung:
- Registrieren Sie sich im Kundenportal „Meine KfW“.
- Lassen Sie sich von Ihrer Expertin oder Ihrem Experten für Energieeffizienz oder Ihrer Fachunternehmerin oder Ihrem Fachunternehmer eine Bestätigung zum Antrag (BzA) erstellen.
- Beantragen Sie den Zuschuss im Rahmen der Übergangsregelung nachträglich bis spätestens 30. November 2024.
- Antragstellung für Eigentümer:
- Eigentümer eines selbstgenutzten Einfamilienhauses oder Mehrfamilienhauses stellen ihren Antrag selbst im Kundenportal „Meine KfW“. Ein gemeinschaftlicher Antrag oder die Bevollmächtigung Dritter ist nicht zulässig.
- Bei Wohnungseigentümergemeinschaften mit Maßnahmen am Gemeinschaftseigentum stellt eine bevollmächtigte Person den Antrag für die Grundförderung sowie gegebenenfalls für den Effizienzbonus und den Emissionsminderungszuschlag. Die Antragstellerin oder der Antragsteller muss bei Mehrfamilienhäusern mit mehreren Eigentümern deren Einverständnis zur Förderung bestätigen.
- Zusatzanträge:
- Der Klimageschwindigkeits- sowie gegebenenfalls der Einkommensbonus kann nur von der Eigentümerin oder dem Eigentümer der selbstgenutzten Wohneinheit in einer Wohnungseigentümergemeinschaft oder in einem Mehrfamilienhaus durch einen Zusatzantrag beantragt werden.
- Der Zusatzantrag muss spätestens sechs Monate nach Zusage des Basisantrags und vor der Nachweiserbringung für den Basisantrag gestellt werden. Der Klimageschwindigkeitsbonus und der Einkommensbonus können pro Wohneinheit nur einmal beantragt werden.
- Bestätigung und Nachweise:
- Lassen Sie sich von Ihrer Expertin oder Ihrem Experten für Energieeffizienz oder Ihrer Fachunternehmerin oder Ihrem Fachunternehmer eine Bestätigung nach Durchführung (BnD) erstellen.
- Führen Sie Ihre Identifizierung durch und reichen Sie die erforderlichen Nachweise ein.
- Nach erfolgreicher Prüfung der Nachweise wird Ihnen der Zuschuss ausgezahlt.
Es gibt für jedes Gebäude und jeden Anwender die passende Heizungsanlage. Entscheidend ist, die individuellen Gegebenheiten, Bedürfnisse und Präferenzen sorgfältig zu berücksichtigen. Ob Effizienz, Kosten, Optik oder Geräuschentwicklung – jede Heizungsanlage bietet spezifische Vor- und Nachteile. Mit dem richtigen Wissen können Sie die perfekte Lösung für Ihr Zuhause finden.
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